Eltern-ABC
Hier finden Sie eine erste Orientierung zu unserem Schulleben
A
Abholen
Unterstützen Sie Ihr Kind in seiner Selbständigkeit und nehmen Sie es am Ende des Schultages vor dem Schultor in Empfang. Dadurch behalten wir den Überblick über die Personen im Schulhaus. Falls Ihr Kind während der Unterrichtszeit abgeholt werden muss, finden Sie es immer im Sekretariat. Es darf vor Unterrichtsschluss nicht selbständig nach Hause gehen.
Ansprechpartner
Erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen, Fragen und Wünsche bezüglich schulischer Belange ist immer die Lehrkraft Ihres Kindes. Sie kennt Ihr Kind am besten und kann Sie bei Bedarf an die richtigen Stellen weiterverweisen.
Anton App
Die Lernapp „Anton“ hilft Kindern beim Lernen in der Schule. Den Zugangscode zur App erhält Ihr Kind von seiner Klassenlehrkraft. Ihr Kind erhält regelmäßig Hausaufgaben in Anton. Auch diese sind verpflichtend.
Antolin
Unsere Schule nimmt am Leseförderprogramm "Antolin" teil (Schullizenz). Die Schüler können mit individuellen Zugangsdaten online Fragen zu gelesenen Büchern beantworten und somit das sinnentnehmende Lesen trainieren. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.antolin.de. Oder natürlich bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes.
Arzttermine
Diese Termine sollten grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Wenn Arzttermine in die Unterrichtszeit fallen, teilen Sie dies bitte frühzeitig der Klassenlehrkraft über Edoop mit. Die Schule benötigt im Anschluss eine Bestätigung des Arztes, dass Sie dort waren.
AsA (Alternatives schulisches Angebot)
AsA ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Bereich emotionalen und sozialen Entwicklungen. AsA wird von einem Lehrerteam an unserer Schule durchgeführt. Dabei arbeiten eine Förderlehrkraft und eine Grundschullehrkraft zusammen am Kind. Arbeitsschwerpunkte sind: Beratung der Lehrkräfte und Eltern, persönliche Gespräche, Teilnahme an Helferkonferenzen und Elterngespräche, Training mit den betroffenen Kindern, Krisenintervention.
Attestpflicht / ärztliche Bescheinigung
Sollte Ihr Kind länger als 3 Tage erkrankt sein, legen Sie bitte der Klassenlehrkraft eine ärztliche Bescheinigung vor. Die Schule kann ärztliche Bescheinigungen auch verlangen, wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen oder Zweifel an einer Erkrankung besteht.